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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der bei Annahme des Angebotes (schriftlich oder mündlich) durch den Kunden entsteht. Davon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie seitens der WINDROSE AIR Jetcharter GmbH –nachfolgend WINDROSE AIR- schriftlich bestätigt worden sind.

 

1.Angebote/ Durchführung des Charterfluges

Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Luftfahrzeuges. Die Durchführung des angebotenen und bestätigten Fluges erfolgt vorbehaltlich der notwendigen Verkehrsrechte, der Wetterbedingungen, des technischen Klarstandes des Flugzeugs sowie dem Ausschluss höherer Gewalt (z.B. Bombenwarnungen etc.). Fallen Teilstrecken eines Fluges aus, so werden nur die Kosten für die durchgeführten Strecken berechnet. Wird die WINDROSE AIR durch Wetter oder andere Gründe gezwungen, zu einem anderen als dem vereinbarten Flughafen zu fliegen, so übernimmt die WINDROSE AIR keine Kosten für eine eventuell notwendig werdende Weiterbeförderung der Passagiere zum ursprünglichen Zielort. Gleiches gilt sinngemäß für Rückflüge.

 

2. Planungsgrundlage

Die Vercharterung der Luftfahrzeuge durch die WINDROSE AIR erfolgt nach geplanter Flugzeit. Der Charterpreis ergibt sich aus der Betriebszeit in Stunden und Minuten zuzüglich der regulären Nebenkosten, wie Landegebühren, eventueller Übernachtungskosten der Crew sowie Zusatzkosten für Handling, Enteisungs-, Genehmigungs- und Visagebühren nach Aufwand.

 

3. Flugzeiten

Die ausgewiesenen Flugzeiten des Angebotes sind reine Luftzeiten. Als Reisezeit für Abholer oder Anschlussflüge muss die Betriebszeiten (vom Anlassen bis zum Abschalten der Triebwerke, incl. der Rollzeiten) zugrunde gelegt werden.

 

4. Festpreise/ Pauschalangebote

Die angebotenen Festpreise sind nach den Kundenangaben kalkuliert. Bei Änderung nach Fluggastwunsch oder notwendigen Änderungen während der Flugdurchführung können. zusätzlich Kosten nachberechnet werden. Das gilt auch bei Pauschalangeboten. In den Pauschalangeboten sind die regulären Nebenkosten, wie Eurocontrol-, Flugsicherungs-, Start- und Landegebühren enthalten. Sollte es für einen reibungslosen Ablauf notwendig sein, Handling in Anspruch zu nehmen, so werden diese Kosten, Enteisungs-, Genehmigungs- und Visagebühren nach Aufwand an den Kunden weiterberechnet.

 

5. Positionierungsflug

Unsere Angebote verstehen sich generell ab Basis Berlin Tempelhof. Bei einem längeren Aufenthalt als 24 Stunden auf einem anderen Flughafen, bleibt es dem Unternehmen vorbehalten, einen Positionierungsflug oder einen Standtag in Rechnung zu stellen. Geplante Aufenthalte werden im Angebot berücksichtigt. Es kommt jeweils die für den Kunden kostengünstigere Variante zur Abrechnung!

 

6. Haftungsbeschränkungen

Die Beförderung der Fluggäste unterliegt den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in seiner aktuellen Fassung. Die Haftung des Unternehmens und des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung des Passagiers sowie Verlust oder Beschädigung von Gepäck ist versicherungsrechtlich und -technisch abgesichert sowie auf die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsleistung beschränkt. Bei Beförderung von Frachtgut gelten die Bestimmungen entsprechend. Eine Haftung der WINDROSE AIR für Menge, Wert und Besicherung der Transportgüter während des Transportes ist ausdrücklich ausgeschlossen. Auch Transportgut ist lediglich bis zu den Höchstgrenzen im Rahmen des Warschauer Abkommens für mitgeführtes Reisegepäck versichert.

 

7. Verfügbarkeitsrecht

Dem Luftfahrtunternehmen bleibt es unbenommen bei Nichtverfügbarkeit des angebotenen Luftfahrzeugs ein mindestens gleichwertiges Luftfahrzeug der eigenen Flotte, bei Nichtverfügbarkeit durch höhere Gewalt auch ein geringerwertiges Luftfahrzeug der eigenen Flotte zur Verfügung zu stellen. Ist der Auftraggeber mit der zur Verfügungsstellung eines geringerwertigen Flugzeuges der eigenen Flotte nicht einverstanden, so bleibt es der WINDROSE AIR unbenommen, ein gleichwertiges

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Luftfahrzeug im Subcharter zur Verfügung zu stellen. Dabei vom Angebot abweichende Mehrkosten werden dem Charterkunden vollständig und uneingeschränkt weiterberechnet, ohne dass dem Charterkunden hieraus weitergehende Rechte zustehen.

 

 

8. Stornogebühren

Die WINDROSE AIR ist berechtigt, bei Absage kurzfristig gebuchter Flüge, die bereits angefallenen Kosten für evtl. Positionierungsflüge, Bodendienste, entstandene Besatzungskosten, Bordservice sowie andere Vorlaufskosten nach aktuellem Aufwand abzurechnen. Bei vereinbarten Festpreisen oder Pauschalangeboten kommen folgende Stornogebühren bei Ausschluss des Gegenbeweises zur Abrechnung.

 

Bei Absage des Auftrages bis 6 Wochen vor Abflug keine Stornogebühren,

bis 14 Tage vor Abflug 10% des angebotenen Charterpreises,

bis 7 Tage vor Abflug 20% des angebotenen Charterpreises

und bis 1 Tag vor Abflug 50 % des angebotenen Charterpreises.

 

Erfolgt die Absage durch den Charterkunden am Tage der Durchführung bzw. 24 h vor dem ersten Abflug werden 80% des angebotenen Charterpreises fällig. Für den Fall, dass der Flug bzw. das erste Leg von einem anderen Flughafen als Berlin-Tempelhof erfolgen sollte, sind die Kosten des notwendigen und erfolgten Positionierungsfluges vollständig zu tragen. Die prozentualen Stornokosten beziehen sich dann auf die Kosten der verbliebenen Strecke abzüglich der aufgrund der Positionierung resultierenden tatsächlichen Kosten. Der Auftragsbeginn für die Ermittlung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des ersten geplanten Abfluges, bei notwendigen Positionierungen der Zeitpunkt des geplanten Abfluges von Berlin-Tempelhof. Dieser wird dem Charterkunden bei Auftragserteilung mitgeteilt. Die Stornogebühren berücksichtigen bereits nicht entstehende Kosten (Flugbetriebskosten). Bei Sub-Charter-Aufträgen, also Luftfahrzeugen von Dritten im Auftrag des Kunden, gelten die im Innenverhältnis vereinbarten Stornogebühren, die dem Charterkunden mitgeteilt werden, wenn sie von den obigen abweichen zuzüglich 10 % .

 

9. Vermittleraufträge

Sofern die WINDROSE AIR im Auftrage eines Vermittlers für Dritte tätig ist, haftet der Vermittler als Auftraggeber. Fungiert die WINDROSE AIR als Vermittler, so gelten die Geschäftsbedingungen der beauftragten Fluggesellschaft.

 

10. Zahlungsbedingungen

Bei unserem Angebot handelt es sich um Dienstleistungen, die sofort zur Zahlung fällig sind. Die Zahlung bei Rechnungslegung hat ohne jeden Abzug sofort nach Fälligkeit zu erfolgen, abweichende Regelungen werden auf der Rechnung vermerkt. Bei Zahlungsverzug, der spätestens nach Überschreitung des Fälligkeitsdatums ohne Mahnung eintritt, sind uns Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen zusätzlich zu vergüten. Die WINDROSE AIR kann in jedem Falle auf Vorauszahlung bzw. eine Abschlagszahlung vor Flugbeginn bestehen.

 

11. Gültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam sein, so berührt diese den Rest des Vertragswerkes nicht. Die betreffende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den gewünschten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

 

12. Erfüllungsort

Wenn der Charterkunde Vollkaufmann ist oder in sonst zulässigen Fällen, wird für sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeit als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Für den Chartervertrag ist, soweit zulässig, ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.

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